Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 17/11/2025.

DIENSTLEISTUNGSVERTRAG zwischen dem KUNDEN und Aequitec AG, Herostrasse 9, CH-8005 Zürich, CHE-305.398.036 Aequitec und der Kunde vereinbaren wie folgt:


1. Inhalt des Vertrags

1.1 Der Kunde ist eine Schweizer Aktiengesellschaft, Gesellschaft in Gründung oder GmbH.

1.2 Aequitec bietet dem Kunden gemäß diesem Vertrag eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen an (im Folgenden auch als die 'Anwendung' bezeichnet), die mit einer oder mehreren softwarebasierten, nativen oder webbasierten Anwendung(en) bereitgestellt werden.

  • Wartung des Aktienregisters

  • Organisation von Generalversammlungen

  • Gestaltung und Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen

  • Durchführung von Kapitalerhöhungen

  • Durchführung von Aktienübertragungen

  • Abwicklung von Unternehmensaktionen

Der Kunde kann diese Dienste über die Anwendung auswählen.


2. Dienstleistungen

2.1 Die von Aequitec erbrachten Dienstleistungen sind im Detail in den vom Kunden gewählten Produktpaketen beschrieben. Die Spezifikationen können elektronisch angesehen und bei der Auswahl der Produktpakete heruntergeladen werden - nämlich unter der Webadresse www.aequitec.ch - und der Kunde stimmt den Spezifikationen der entsprechenden Produktpakete mit der elektronischen Auswahl des entsprechenden Produktpakets gemäß Klausel 1.2 zu. Eine elektronische Auswahl entspricht einer schriftlichen Auswahl der Spezifikationen. Wird der Vertrag schriftlich unterzeichnet, sind die Spezifikationen dem Vertrag als Dokument beigefügt, und der Kunde erklärt sich durch die Unterzeichnung dieses Vertrags mit den Spezifikationen einverstanden.

2.2 Die von Aequitec zu erbringenden Dienste beziehen sich ausschließlich auf die in den vom Kunden genutzten Produktpaketen beschriebenen Leistungen, einschließlich der jeweiligen Spezifikationen. Es steht den Parteien jedoch frei, schriftlich die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu vereinbaren, wobei auf Seiten des Kunden E-Mails ausreichend sind, während Aequitec einer solchen Änderung mit einer handschriftlichen Unterschrift oder qualifizierten elektronischen Signatur zustimmen muss (vgl. Art. 14 OR).

2.3 Auf der Website www.aequitec.ch kann der Kunden auch sogenannte 'Shared Services' von Drittanbietern beziehen, indem er sie elektronisch auswählt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter zugestimmt wird. Diese AGB umfassen auch die Gebühren für die Shared Services. Der Vertrag für die Shared Services wird ausschließlich zwischen dem Kunden und den Drittanbietern geschlossen, und der Kunde ist allein verantwortlich für die Beziehung zu den Drittanbietern, einschließlich deren Auswahl, Anweisung und Überwachung. Aequitec lehnt ausdrücklich jede Haftung im Zusammenhang mit den Shared Services ab.


3. Gebühren

3.1 Der Kunde zahlt Aequitec ein Entgelt für die Bereitstellung der Leistungen gemäß Abschnitt 2.1. gemäß dem vom Kunden gewählten Preismodell. Das Entgelt umfasst (i) die Bereitstellung der Anwendung und (ii) die Bereitstellung der Leistungen gemäß den vom Kunden gewählten Produktpaketen. Der Kunde kann das Preismodell sowohl schriftlich als auch über die Website www.aequitec.ch elektronisch auswählen und dort das Dokument herunterladen. Eine elektronische Annahme entspricht einer schriftlichen Annahme des Preismodells.

3.2 Andere zwischen den Parteien vereinbarte Leistungen (siehe Abschnitt 2.2.) werden dem Kunden gesondert auf Zeit-und-Material-Basis in Rechnung gestellt, sofern die Parteien keine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart haben, wobei E-Mails das Schriftformerfordernis erfüllen. Die anwendbaren Stundensätze von Aequitec für diese Dienstleistungen finden sich auf der Website www.aequitec.ch.

3.3 Die Gebühren für die 'Shared Services' (siehe Abschnitt 2.3.) werden ebenfalls von Aequitec erhoben, wobei Aequitec die entsprechenden vom Kunden gezahlten Gebühren an die Drittanbieter weiterleitet.

3.4 Aequitec berechnet seine Dienste (und alle Drittanbieterdienste, siehe Abschnitt 3.3.) entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich, abhängig von dem vom Kunden gemäß Abschnitt 3.1 gewählten Preismodell. Die Rechnungen von Aequitec sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (Fälligkeitstag) zahlbar.



4. Gültigkeit

4.1 Alle Vereinbarungen zwischen Aequitec und dem Kunden, vertreten durch die im Handelsregister eingetragenen Zeichnungsberechtigten, bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner, um rechtsgültig zu sein und treten erst in Kraft, wenn sie von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurden. Dieser Dienstvertrag kann entweder handschriftlich oder digital (d.h. elektronisch über die Website www.aequitec.ch durch Klick auf 'Ich akzeptiere') unterzeichnet werden. Die beiden Arten der Zustimmung sind zum Zwecke des Abschlusses dieses Dienstvertrags gleichwertig, und Aequitec ist nicht verpflichtet, dem Kunden Dienstleistungen vor dem rechtsgültigen Abschluss des Dienstvertrags zu erbringen. Aequitec ist auch nicht verpflichtet, dem Kunden weitere zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungen zu erbringen, bis diese zwischen Aequitec und dem Kunden, vertreten durch die im Handelsregister eingetragenen Zeichnungsberechtigten, rechtsgültig vereinbart wurden, gemäß Klausel 2.2.



5. Verpflichtungen der Aequitec

5.1 Nach Ansicht von Aequitec entsprechen die von Aequitec bereitgestellten Einzelleistungen und die einzelnen über die Anwendung durchführbaren Prozesse dem schweizerischen Recht. Der Kunde bleibt jedoch verantwortlich für die Einhaltung des schweizerischen Rechts, und Aequitec lehnt jede Haftung für einen Verstoß des Kunden gegen das schweizerische Recht ab. Aequitec ist auch nicht verpflichtet, den Kunden über Verstöße gegen das schweizerische Recht zu informieren. Aequitec lehnt jedoch jede Haftung für einen Verstoß des Kunden gegen das schweizerische Recht ab, insbesondere wenn Aequitec den Kunden auf einen entsprechenden Verstoß aufgrund einer spezifischen Handlung des Kunden hingewiesen hat und der Kunde diese Handlung dennoch durchführt. Der Dienst von Aequitec stellt eine technische organisatorische Hilfe dar. Dementsprechend übernimmt Aequitec keine Verantwortung für die inhaltlichen Parameter der über die Anwendung durchführbaren Kundenprozesse.

5.2 Aequitec strebt an, sicherzustellen, dass seine anwendungsbasierte Dienstleistungen während der regulären Bürozeiten des Kunden monatlich mindestens 95 Prozent der Zeit verfügbar sind.

5.3 Aequitec stellt nur diejenigen Dienstleistungen zur Verfügung, die in den vom Kunden gewählten Produktpaketen spezifiziert sind. Aequitec ist von allen Verpflichtungen befreit, die nicht Bestandteil der Spezifikationen der Produktpakete sind.

5.4 Wenn Aequitec technische Probleme in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienste identifiziert, für die sie nicht verantwortlich ist, wird sie den Kunden so schnell wie möglich nach Kenntniserlangung dieser Situation informieren und dem Kunden Lösungsvorschläge unterbreiten, die auf bestem Wissen und Gewissen beruhen. Der weitere Verlauf wird dann gemeinsam von den Parteien bestimmt. Solange keine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde, ist Aequitec nicht verpflichtet, zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen. Aequitec erbringt bis auf Weiteres die vereinbarten Dienstleistungen im bestehenden Modus operandi.

5.5 Aequitec ist berechtigt, Dienstleistungen im Rahmen dieses Servicevertrags vorübergehend auszusetzen, wenn (i) der Kunde unstrittige Rechnungen nach Ablauf (a) der Zahlungsfrist gemäß Klausel 3.4. und (b) einer von Aequitec dem Kunden schriftlich gesetzten Frist von weiteren 30 Tagen nicht bezahlt oder (ii) die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere im Falle von Liquidations- oder Insolvenzverfahren gegen den Kunden oder dem Abschluss eines Vergleichsvertrages mit Gläubigern oder vergleichbaren Konstellationen.



6. Verpflichtungen des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Aequitec ohne Aufforderung und kostenfrei ein Exemplar der aktuellen Statuten, Gründungsurkunden, Kapitalerhöhungsurkunden, alle Kauf- und Verkaufsverträge einschließlich Abtretungserklärungen sowie das vorhandene Aktienbuch oder Aktionärsregister, wenn vorhanden, zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, auf Anforderung von Aequitec alle weiteren Informationen und Dokumente bereitzustellen, die Aequitec vernünftigerweise zur Erbringung der Leistungen benötigt.

6.2 Solange und soweit der Kunde Aequitec nicht alle Dokumente gemäß Klausel 6.1 zur Verfügung gestellt hat, ist Aequitec nicht verpflichtet, dem Kunden Dienstleistungen gemäß dieses Vertrags zu erbringen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Gebühren und nachgewiesenen Aufwendungen und Kosten rechtzeitig zu bezahlen.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, stets das 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren und/oder weitere Sicherheitsanweisungen von Aequitec in der Kommunikation mit Aequitec und/oder ihren Aktionären zum Zweck der Authentifizierung anzuwenden oder umzusetzen. Aequitec schließt jede Haftung für unbefugten Zugriff durch Dritte aus, wenn der Kunde diese Standards nicht anwendet oder umsetzt.


7. Dauer und Beendigung des Vertrags

7.1 Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung oder des elektronischen Abschlusses in Kraft und hat eine unbefristete Laufzeit. Je nach gewähltem Preismodell gemäß Abschnitt 3.1 kann er von jeder Vertragspartei entweder mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen monatlich zum Ende eines Kalendermonats oder mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jährlich zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei eine handschriftliche Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (siehe Art. 14 OR) erforderlich ist.

7.2 Aequitec kann den vorliegenden Dienstleistungsvertrag aus wichtigen Gründen kündigen, insbesondere wenn (i) der Kunde unstrittige Rechnungen nach Ablauf (a) der Zahlungsfrist gemäß Klausel 3.4. und (b) einer weiteren von Aequitec schriftlich gesetzten Frist von 30 Tagen nicht begleicht, oder (ii) die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere im Falle der Einleitung eines Liquidations- oder Insolvenzverfahrens gegen den Kunden oder dem Abschluss eines Vergleichsvertrages mit Gläubigern oder ähnlichen Situationen.

7.3 Die dem Kunden bei Vertragsende zur Verfügung stehenden Daten werden ihm entweder als Papierausdruck oder auf einem geeigneten Datenträger zurückgegeben und von den Systemen der Aequitec gelöscht. Abweichende Anweisungen des Kunden und/oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.


8. Haftungen

8.1 Aequitec haftet für Schäden, die dem Kunden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag entstehen. Ruft Aequitec Dritte zur Leistungserbringung herbei, haftet Aequitec auch für deren sorgfältige Auswahl und Anweisung. Aequitec übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Shared Services, die nicht von Aequitec selbst, sondern von Dritten bereitgestellt werden (siehe Abschnitt 2.3).

8.2 Weiterhin ist eine Haftung von Aequitec oder ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen.

  • Insbesondere haftet Aequitec nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, verlorenes Ansehen oder Schäden, die durch Mängel bei der inhaltlichen oder organisatorischen Durchführung der Kundenversammlungen verursacht werden.

  • Darüber hinaus haftet Aequitec insbesondere nicht für die technische Verfügbarkeit der Anwendung zu jeder Zeit. Der Kunde ist sich bewusst, dass die technische Verfügbarkeit von seiner eigenen elektronischen Infrastruktur abhängt, insbesondere von den verwendeten Endgeräten, der Stabilität der Internetverbindung und dem gewählten Internet-/Mobilfunkanbieter. Aequitec wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine zufriedenstellende technische Verfügbarkeit und rechtzeitige Bereitstellung der Dienstleistungen sicherzustellen.

  • Die Genauigkeit der Informationen, die von dem Kunden oder Dritten (insbesondere Aktionären) an Aequitec übermittelt oder vom Kunden an Dritte (insbesondere an Aktionäre) über die Anwendung übermittelt werden, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dementsprechend übernimmt Aequitec keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Bearbeitung unvollständiger oder falscher Informationen des Kunden oder Dritter (insbesondere Aktionäre) resultieren.

  • Darüber hinaus haftet Aequitec in keinem Fall, wenn es an der rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Erfüllung von Leistungen aus Gründen gehindert wird, für die es nicht verantwortlich ist. Die Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Auswirkungen der Umstände, für die Aequitec nicht verantwortlich ist.

8.3 Der Kunde stellt Aequitec im vollen Umfang von Ansprüchen Dritter (insbesondere von Aktionären) frei, es sei denn, diese Ansprüche Dritter sind auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Pflichten von Aequitec aus diesem Vertrag oder auf eine nachlässige Auswahl und Anweisung der zum Zweck der Leistungserbringung herbeigerufenen Dritten durch Aequitec zurückzuführen.


9. Rechte

9.1 Aequitec erklärt, dass sie entweder der Inhaber aller Rechte (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) an der Anwendung ist oder dass sie die vertragliche Berechtigung erworben hat, die Anwendung dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

9.2 Der Kunde hat keine Rechte an der Anwendung. Aequitec bleibt der Inhaber aller Rechte an der Anwendung gegenüber dem Kunden. Der Kunde ist vertraglich befugt, die Anwendung wie im Dienstvertrag ausdrücklich gestattet zu nutzen (Lizenz). Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) an der Anwendung bei Aequitec verbleiben.

9.3 Die Rechte an Arbeitsergebnissen, die sich aus den von Aequitec erbrachten Dienstleistungen ergeben, verbleiben vollumfänglich bei Aequitec. Der Kunde erwirbt nur das Recht, diese während der Vertragslaufzeit zu nutzen, um die Leistungen zu erhalten.


10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages ausgetauschten Unterlagen und Informationen werden von den Parteien vertraulich behandelt. Eine Offenlegung an die Öffentlichkeit, an Dritte oder an Behörden ist nur mit gegenseitiger schriftlicher Zustimmung zulässig, vorbehaltlich gesetzlicher oder börsenrechtlicher Verpflichtungen zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende der vertraglichen Beziehung der Parteien hinaus.

10.2 Jede Partei darf Informationen, die von der anderen Partei übermittelt werden, offenlegen, wenn sie ihr (i) vor deren Erhalt berechtigterweise bekannt war; (ii) ohne eigenes Verschulden öffentlich bekannt wird/war; (iii) vom anderen Teil unabhängig erlernt wurde.

10.3 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung ersetzen alle vorherigen Geheimhaltungsvereinbarungen ('NDAs') zwischen den Parteien, wenn und soweit sie im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen.

10.4 Der Kunde ist sich bewusst, dass die elektronische Kommunikation (insbesondere der E-Mail-Verkehr) auf dem Übertragungsweg ('in Transit') nicht vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt ist. Wenn der Kunde unverschlüsselte Kommunikation an Aequitec sendet, akzeptiert er die Risiken oder Vertraulichkeit, und Aequitec ist nicht verantwortlich für unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten 'in Transit'.

10.5 Aequitec hält sich an alle relevanten Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz ('DSG'). Insbesondere verpflichtet es sich, personenbezogene Daten stets rechtmäßig und verhältnismäßig zu sammeln und zu speichern sowie sie gemäß Auftrag oder Anweisung zu verarbeiten. Personenbezogene Daten werden immer durch angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt. Sollte Aequitec zur Erbringung der Leistungen auf Drittanbieter zurückgreifen, wird Aequitec geeignete vertragliche Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten gemäß dem DSG geschützt sind. Sollten personenbezogene Daten an Empfänger im Ausland weitergegeben werden, die keinen angemessenen Datenschutz gewährleisten können, wird Aequitec geeignete vertragliche Regelungen mit ihnen treffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von den jeweiligen Empfängern unter den gleichen Standards wie in der Schweiz verarbeitet werden. Auf Wunsch des Kunden können die Parteien einen so genannten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ('ADV') abschließen.


11. IT-Sicherheit

11.1 Aequitec verpflichtet sich, Kundendaten nur in der Schweiz zu speichern. Aequitec garantiert angemessene IT-Sicherheit in Bezug auf die Anwendung, insbesondere Datensicherheit und Zugriffsschutz nach dem aktuellen Stand der Technik.

11.2 Aequitec kann jedoch keine Garantie für die elektronische Infrastruktur der Kunden und Aktionäre übernehmen - insbesondere die verwendeten Endgeräte, die Stabilität der Internetverbindung und den ausgewählten Internet-/Mobilfunkanbieter. Der Kunde ist sich der Risiken bewusst - insbesondere in Bezug auf Datensicherheit und Zugriffsschutz -, die aus der Nutzung der entsprechenden elektronischen Infrastruktur entstehen können.


12. Teilweise Unwirksamkeit

12.1 Sollten Teile dieses Vertrags oder eines seiner Anhänge ungültig oder anderweitig rechtlich unwirksam sein oder werden, bleibt der restliche Vertrag weiterhin gültig. Die rechtlich ungültigen Teile werden durch rechtlich gültige Bestimmungen ersetzt, gemäß denen der von den rechtlich ungültigen Teilen beabsichtigte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.


13. Gütliche Einigung

13.1 Im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit einem Vertrag verpflichten sich beide Vertragsparteien, zunächst alle Möglichkeiten der Schlichtung auszuschöpfen. Insbesondere verpflichten sie sich, der anderen Partei vor dem Richtergang mindestens die Möglichkeit zu geben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.


14. Weitere anwendbare Bestimmungen / Änderungen

14.1 Zusätzlich zu diesem Dienstleistungsvertrag und für nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung geregelte Angelegenheiten können zusätzliche, spezifische technische Dienstleistungen in der Anwendung durch Online-Vertragsschluss vereinbart werden, zum Beispiel sogenannte Endbenutzer-Lizenzverträge ('EULA') zur Installation von nativen oder webbasierten Anwendungen. Diese zusätzlichen Vereinbarungen sind als Ergänzungen zu diesem Dienstleistungsvertrag zu verstehen und werden ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen ergänzenden Vereinbarungen und dem Dienstleistungsvertrag hat letzterer (einschließlich seiner Anlagen) grundsätzlich Vorrang - vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen, die ausdrücklich Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags überschreiben.

14.2 Aequitec behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und/oder der ergänzenden Verträge von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Beginn der Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt. Erfolgt danach keine Kündigung des Kunden, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als genehmigt. Solche Vertragsänderungen können dem Kunden auch elektronisch per E-Mail mitgeteilt werden. Elektronische Mitteilungen stehen schriftlichen Mitteilungen per Post gleich.


15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Dieser Dienstleistungsvertrag und alle damit verbundenen Ansprüche unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht (ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Bestimmungen). Die Gerichte der Stadt Zürich (Zürich 1) haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.

Image

Lassen Sie sich die lästige Arbeit von Aequitec abnehmen.

Von Kapitalerhöhungen, Aktienübertragungen und Unternehmensverwaltung bis zu Generalversammlungen und Verwaltungsratsberichten – automatisieren Sie die Aufgaben, die Ihr Team nicht manuell machen sollte.

Image

Lassen Sie sich die lästige Arbeit von Aequitec abnehmen.

Von Kapitalerhöhungen, Aktienübertragungen und Unternehmensverwaltung bis zu Generalversammlungen und Verwaltungsratsberichten – automatisieren Sie die Aufgaben, die Ihr Team nicht manuell machen sollte.

Image

Lassen Sie sich die lästige Arbeit von Aequitec abnehmen.

Von Kapitalerhöhungen, Aktienübertragungen und Unternehmensverwaltung bis zu Generalversammlungen und Verwaltungsratsberichten – automatisieren Sie die Aufgaben, die Ihr Team nicht manuell machen sollte.