Wissen
Dec 15, 2023
Wohin führen tokenisierte Aktien?

Dr. Christian Wilk, CFA
Mitgründer & Geschäftsführer
Angesichts der jüngsten Schwankungen auf den Kryptomärkten bleibt das Konzept der Tokenisierung von Vermögenswerten ein heißes Thema. Dieser Artikel soll den aktuellen Stand der Tokenisierung von Aktien in der Schweiz im Vergleich zu vermittelten Wertpapieren verdeutlichen und Gründern, Finanzvorständen, Justiziaren und Unternehmenssekretären Einblicke bieten. Im Wesentlichen beschränken rechtliche und regulatorische Auflagen die Tokenisierung von Aktien auf einen Nischenmarkt, der in erster Linie für kleine Unternehmen geeignet ist. Um sie für größere Emittenten, die mit vermittelten Wertpapieren handeln, attraktiv zu machen, bedarf es einer stärkeren Förderung durch Lösungsanbieter für Emittenten und Verwahrstellen, um den Sekundärhandel und den Austausch von Aktionärsdaten zu ermöglichen.
Tokenisierte Aktien in der Schweiz: Umgang mit rechtlichen Unklarheiten
Tokenisierte Aktien in der Schweiz haben das Potenzial, einen Markt für Emittentenaktien zu etablieren. Allerdings haben weniger als 100 Schweizer Aktiengesellschaften tokenisierte Aktien ausgegeben, und es ist unklar, ob dieser Prozess tatsächlich stattgefunden hat. Für externe Beobachter ist es schwierig, zwischen rechtlich korrekt verpackten tokenisierten Aktien und einfachen unverbrieften Wertpapieren zu unterscheiden. Während die meisten Aktionäre sich möglicherweise nicht um diese Unterscheidung kümmern, müssen Entscheidungsträger, insbesondere diejenigen, die die Einführung tokenisierter Wertpapiere in Betracht ziehen, gleichzeitig finanzielle, investorbezogene und rechtliche Aspekte sorgfältig abwägen.
Finanzielle Versuchungen und Herausforderungen des Marktes
Aus finanzieller Sicht ist die Idee, einen Markt für Aktien zu schaffen, verlockend. Mit dem Aufkommen kleinerer Marktplätze wie BEKB OTC-X, BX Swiss und dem SPARKS-Segment bei SIX können die Listungskosten bis zu 10'000 CHF betragen. Anbieter von Aktientokenisierung verlangen ähnliche Gebühren, beginnend bei 10'000 CHF allein für die Tokenisierung, zuzüglich einer Erfolgsgebühr von 1,5 % oder mehr des netto aufgenommenen Kapitals. Damit Märkte für tokenisierte Aktien jedoch florieren können, muss ein ausreichendes Angebot und eine ausreichende Nachfrage nach den Aktien des Emittenten vorhanden sein – eine Herausforderung, die nach wie vor ungelöst ist.
Handelsbeschränkungen und Marktdynamik
Im Gegensatz zu traditionellen Kapitalmärkten, die von Brokern und Market Makern unterstützt werden, unterliegen tokenisierte Märkte Einschränkungen, die in erster Linie auf den eingeschränkten Sekundärhandel zurückzuführen sind. Das Fehlen eines gemeinsamen KYC-konformen White Space für Aktionärs-Wallets über Emittenten oder Intermediäre hinweg behindert den Handel zwischen den Teilnehmern. So wäre beispielsweise eine direkte Übertragung von der Berner Kantonalbank zur Hypothekarbank Lenzburg nicht möglich, da die Verwahrstellen die Aktionärsdaten nicht über herkömmliche Schnittstellen austauschen können, was den Zugang für institutionelle Anleger einschränkt. Darüber hinaus befinden sich insbesondere kleinere Unternehmen in einer schwierigen Lage, da sie als ihre eigenen Market Maker agieren müssen. Diese Situation widerspricht ihrem ursprünglichen Plan, die Mittel für Wachstum zu verwenden, anstatt Bargeld für Aktienrückkäufe zu halten. Darüber hinaus versuchen Emittenten, die nach IFRS berichten, Aktienrückkäufe aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Bilanz zu vermeiden. Schließlich erfordert eine doppelte Emission von vermittelten und tokenisierten Aktien eine sorgfältige Abwägung. Der Handel an zwei getrennten Marktplätzen kann zu unterschiedlichen Preisen für eine illiquide Aktie führen. Die Tokenisierung kann zwar die Übertragbarkeit von Aktien für private Emittenten verbessern, erhöht jedoch nicht unbedingt die Liquidität.
Herausforderungen bei der Tokenisierung: Aktionärsregister und Informationsaustausch
Im Bereich Investor Relations bietet die Tokenisierung Unternehmen eine Möglichkeit, enger mit ihren Investoren in Kontakt zu treten. Im Gegensatz zu herkömmlichen Systemen, bei denen Investorendaten stark verschlüsselt sind, ermöglicht die Tokenisierung den Emittenten den Zugriff auf die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Aktionäre und damit eine direkte Kommunikation. Im aktuellen, von der FINMA regulierten System unterliegen vermittelte Wertpapiere strengen Regeln. Die Daten sind zwar sicher verschlüsselt, jedoch gibt es Einschränkungen beim Austausch persönlicher Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Dies ist auf rechtliche Bedenken der Verwahrstellen und technische Schwierigkeiten bei der Verarbeitung bestimmter Symbole wie dem „@“-Zeichen zurückzuführen. Die Tokenisierung verspricht auch direkten Zugang zu den Aktionären, da keine Vermittler oder Zwischenhändler mehr erforderlich sind. Allerdings gibt es einen Haken. Da zwischen Aktionären und Token-Inhabern unterschieden wird, führt eine Übertragung von Token nicht automatisch zu einer Aktualisierung des Aktionärsregisters. Das bedeutet, dass der bestehende Zustand, oft als „disponible” bezeichnet, bestehen bleibt. Leider ist das traditionelle System der zwischengeschalteten Wertpapiere nicht in der Lage, wichtige Aktionärsinformationen weiterzugeben, die Emittenten für ihre täglichen Investor-Relations-Aktivitäten benötigen.
Der Weg nach vorn: Nahtlose Integration und faire Behandlung
Die Tokenisierung verspricht, die Dinge für Aktionäre einfacher zu machen und die Zeit bis zum Abschluss von Transaktionen zu verkürzen. Damit dies jedoch reibungslos funktioniert, brauchen wir ein System, in dem sowohl traditionelle als auch tokenisierte Aktien denselben Regeln unterliegen und gleich behandelt werden. Die Akteure auf dem Tokenisierungsmarkt müssen weiterhin intensiv daran arbeiten, den Informationsaustausch zwischen den Verwahrstellen zu verbessern. Dadurch können Aktionäre untereinander handeln, unabhängig davon, wo ihre Aktien verwahrt werden, sei es in den Unterlagen des Unternehmens, auf einem Wertpapierkonto einer Bank oder sogar in ihrer eigenen Verwahrung. Die Akteure auf dem vermittelten Markt müssen weiterhin intensiv daran arbeiten, ihre Lösung für die Investor-Relations-Arbeit emittentenfreundlicher zu gestalten.
Link zum Artikel auf der Website des Schweizer Investor Relations (IR) Clubs: www.irclub.ch/de/aktuell/quo-vadis-tokenized-shares-a-benchmarking-to-the-established-intermediated-securities-system.html

