Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 17.11.2025.
DIENSTLEISTUNGSVERTRAG zwischen dem KUNDEN und der Aequitec AG, Herostrasse 9, CH-8005 Zürich, CHE-305.398.036. Aequitec und der Kunde vereinbaren Folgendes:
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Kunde ist eine schweizerische Aktiengesellschaft, eine Aktiengesellschaft in Gründung oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
1.2 Aequitec erbringt für den Kunden eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen (nachfolgend auch als „Anwendung“ bezeichnet) gemäss diesem Vertrag unter Nutzung einer oder mehrerer softwarebasierter, nativer oder webbasierter Anwendung(en):
Führung des Aktienregisters
Organisation von Hauptversammlungen
Ausgestaltung und Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen
Durchführung von Kapitalerhöhungen
Abwicklung von Aktienübertragungen
Abwicklung von Kapitalmassnahmen (Corporate Actions)
Der Kunde kann diese Dienstleistungen über die Anwendung auswählen.
2. Dienstleistungen
2.1 Die von Aequitec zu erbringenden Leistungen sind in dem/den vom Kunden ausgewählten Produktpaket(en) detailliert spezifiziert. Die Spezifikationen können bei der Auswahl der Produktpakete elektronisch eingesehen und als Dokument heruntergeladen werden – namentlich unter der Webadresse www.aequitec.ch – und der Kunde stimmt den Spezifikationen des jeweiligen Produktpakets mit der elektronischen Auswahl des entsprechenden Produktpakets gemäss Ziffer 1.2 zu. Eine elektronische Auswahl ist einer schriftlichen Auswahl der Spezifikationen gleichgestellt. Wird der Vertrag schriftlich unterzeichnet, sind die Spezifikationen dem Vertrag als Dokument beigefügt, und der Kunde stimmt den Spezifikationen mit der Unterzeichnung dieses Vertrages zu.
2.2 Die von Aequitec zu erbringenden Dienstleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die in dem/den vom Kunden genutzten Produktpaket(en) beschriebenen Leistungen einschliesslich der jeweiligen Spezifikationen. Es steht den Parteien jedoch frei, die Erbringung weiterer Dienstleistungen schriftlich zu vereinbaren, wobei seitens des Kunden E-Mails genügen, während Aequitec einer solchen Änderung durch eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur (vgl. Art. 14 OR) zustimmen muss.
2.3 Auf der Website www.aequitec.ch kann der Kunde durch elektronische Auswahl und Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen der Drittanbieter auch sogenannte „Shared Services“ von Drittanbietern beziehen. Diese Bedingungen enthalten auch die Gebühren für die Shared Services. Der Vertrag über die Shared Services kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und den Drittanbietern zustande, und der Kunde ist für die Beziehung zu den Drittanbietern, einschliesslich deren Auswahl, Instruktion und Überwachung, allein verantwortlich. Aequitec lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit den Shared Services ausdrücklich ab.
3. Gebühren
3.1 Der Kunde zahlt Aequitec für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 2.1 eine Vergütung nach dem vom Kunden gewählten Preismodell. Die Gebühr umfasst (i) die Bereitstellung der Anwendung und (ii) die Erbringung der Dienstleistungen gemäss dem/den vom Kunden ausgewählten Produktpaket(en). Der Kunde kann das Preismodell sowohl schriftlich als auch elektronisch über die Website www.aequitec.ch auswählen und das Dokument dort herunterladen. Eine elektronische Annahme ist einer schriftlichen Annahme des Preismodells gleichgestellt.
3.2 Sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungen (siehe Ziffer 2.2) werden dem Kunden gesondert nach Zeit- und Materialaufwand in Rechnung gestellt, sofern die Parteien nicht schriftlich eine andere Art der Vergütung vereinbart haben, wobei E-Mails dem Schriftformerfordernis genügen. Die anwendbaren Stundensätze, die Aequitec für diese Dienstleistungen berechnet, sind auf der Website www.aequitec.ch abrufbar.
3.3 Die Gebühren für die „Shared Services“ (siehe Ziffer 2.3) werden ebenfalls von Aequitec in Rechnung gestellt, wobei Aequitec die entsprechenden vom Kunden bezahlten Gebühren an die Drittanbieter weiterleitet.
3.4 Aequitec stellt ihre Dienstleistungen (und allfällige Dienstleistungen Dritter, siehe Ziffer 3.3) je nach dem vom Kunden gemäss Ziffer 3.1 gewählten Preismodell entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich in Rechnung. Die Rechnungen von Aequitec sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar (Fälligkeit).
4. Gültigkeit
4.1 Alle Vereinbarungen zwischen Aequitec und dem Kunden, vertreten durch die im Handelsregister eingetragene(n) zeichnungsberechtigte(n) Person(en), bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung der jeweiligen Vertragsparteien und treten erst in Kraft, wenn sie von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden sind. Dieser Dienstleistungsvertrag kann entweder eigenhändig oder digital (d. h. elektronisch über die Website www.aequitec.ch durch Anklicken von „Ich stimme zu“) unterzeichnet werden. Beide Formen der Zustimmung sind für das Zustandekommen dieses Dienstleistungsvertrages gleichwertig, und Aequitec ist vor dem rechtsgültigen Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages nicht verpflichtet, Leistungen an den Kunden zu erbringen. Ebenso wenig ist Aequitec verpflichtet, dem Kunden weitere zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungen zu erbringen, solange diese nicht zwischen Aequitec und dem Kunden, vertreten durch die im Handelsregister als zeichnungsberechtigte Person(en) eingetragene(n) Person(en), gemäss Ziffer 2.2 rechtsgültig vereinbart worden sind.
5. Pflichten von Aequitec
5.1 Nach Ansicht von Aequitec entsprechen die einzelnen von Aequitec erbrachten Dienstleistungen und die einzelnen Prozesse, die über die Anwendung durchgeführt werden können, dem schweizerischen Recht. Der Kunde bleibt jedoch für die Einhaltung des schweizerischen Rechts verantwortlich; und Aequitec lehnt jede Haftung für eine Verletzung des schweizerischen Rechts durch den Kunden ab. Aequitec ist auch nicht verpflichtet, den Kunden auf allfällige Verletzungen des schweizerischen Rechts hinzuweisen; Aequitec lehnt jedoch jede Haftung für eine Verletzung des schweizerischen Rechts durch den Kunden ab, insbesondere wenn Aequitec den Kunden auf eine entsprechende Verletzung aufgrund einer konkreten Handlung des Kunden hingewiesen hat und der Kunde diese Handlung dennoch vornimmt. Die Dienstleistung von Aequitec stellt eine technisch-organisatorische Hilfestellung dar. Dementsprechend übernimmt Aequitec keine Verantwortung für die inhaltlichen Parameter der über die Anwendung durchführbaren Prozesse des Kunden.
5.2 Aequitec ist bestrebt sicherzustellen, dass ihre anwendungsgesteuerten Dienstleistungen während der regulären Bürozeiten des Kunden zu mindestens 95 Prozent pro Monat verfügbar sind.
5.3 Aequitec erbringt nur diejenigen Dienstleistungen, die in dem/den vom Kunden ausgewählten Produktpaket(en) spezifiziert sind. Aequitec ist von allen Verpflichtungen befreit, die nicht Teil der Spezifikationen im/in den Produktpaket(en) sind.
5.4 Stellt Aequitec im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen technische Probleme fest, die sie nicht zu vertreten hat, wird sie den Kunden nach Bekanntwerden dieser Situation so schnell wie möglich informieren und dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen Lösungsvorschläge unterbreiten. Das weitere Vorgehen wird sodann von den Parteien gemeinsam festgelegt. Solange keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wurde, ist Aequitec nicht zur Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen verpflichtet. Aequitec erbringt die vereinbarten Dienstleistungen bis auf Weiteres im bestehenden Modus Operandi.
5.5 Aequitec ist berechtigt, Leistungen aus diesem Dienstleistungsvertrag vorläufig auszusetzen, wenn (i) der Kunde unbestrittene Rechnungen nach Ablauf (a) der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 3.4 und (b) einer von Aequitec dem Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist von weiteren 30 Tagen nicht begleicht oder (ii) die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere im Falle eines Liquidations- oder Konkursverfahrens über den Kunden oder des Abschlusses eines Nachlassvertrages mit Gläubigern oder vergleichbaren Konstellationen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten verpflichtet. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Aequitec eine Kopie der aktuellen Statuten, Gründungsurkunden, Kapitalerhöhungsbeschlüsse/-urkunden, aller Kauf- und Verkaufsverträge einschliesslich Abtretungserklärungen sowie des bestehenden Aktienbuchs bzw. Aktienregisters, sofern vorhanden, unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen von Aequitec alle weiteren Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die Aequitec für die Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise benötigt.
6.2 Solange und soweit der Kunde Aequitec nicht alle Unterlagen gemäss Ziffer 6.1 zur Verfügung gestellt hat, ist Aequitec nicht verpflichtet, dem Kunden Dienstleistungen gemäss diesem Vertrag zu erbringen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Vergütungen sowie nachgewiesene Auslagen und Kosten fristgerecht zu zahlen.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, in der Kommunikation mit Aequitec und/oder seinen Aktionären zum Zweck der Authentifizierung stets das 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren anzuwenden bzw. zu implementieren und/oder weitere Sicherheitsanweisungen von Aequitec zu befolgen. Aequitec schliesst jegliche Haftung für unbefugte Zugriffe Dritter aus, wenn der Kunde diese Standards nicht anwendet oder implementiert.
7. Vertragsdauer und Beendigung
7.1 Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung oder des elektronischen Abschlusses in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Abhängig von dem gemäss Ziffer 3.1 gewählten Preismodell kann er von jeder Vertragspartei entweder mit einer Frist von 7 Tagen monatlich zum Ende eines Kalendermonats oder mit einer Frist von 30 Tagen jährlich zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, wobei eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (vgl. Art. 14 OR) erforderlich ist.
7.2 Aequitec kann den vorliegenden Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn (i) der Kunde unbestrittene Rechnungen nach Ablauf (a) der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 3.4 und (b) einer von Aequitec schriftlich gesetzten weiteren 30-tägigen Nachfrist nicht begleicht oder (ii) die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere im Falle der Einleitung eines Liquidations- oder Konkursverfahrens gegen den Kunden oder des Abschlusses eines Nachlassvertrages mit Gläubigern oder ähnlichen Situationen.
7.3 Die bei Vertragsbeendigung vorhandenen Daten des Kunden werden diesem entweder als Papierausdruck oder auf einem geeigneten Datenträger herausgegeben und aus den Systemen von Aequitec gelöscht. Abweichende Weisungen des Kunden und/oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
8. Haftung
8.1 Aequitec haftet für Schäden, die dem Kunden durch grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag entstehen. Zieht Aequitec zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte heran, haftet Aequitec auch für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion. Aequitec übernimmt jedoch keine Haftung für Shared Services, bei denen es sich nicht um von Aequitec, sondern von Dritten erbrachte Leistungen handelt (siehe Ziffer 2.3).
8.2 Im Übrigen ist jede Haftung von Aequitec oder ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Insbesondere haftet Aequitec nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill oder Reputation sowie für Schäden, die durch inhaltliche oder organisatorische Mängel bei den Hauptversammlungen des Kunden entstehen.
Ferner haftet Aequitec insbesondere nicht für die jederzeitige technische Verfügbarkeit der Anwendung. Dem Kunden ist bekannt, dass die technische Verfügbarkeit von seiner eigenen elektronischen Infrastruktur abhängt, insbesondere von den verwendeten Endgeräten, der Stabilität der Internetverbindung und dem gewählten Internet-/Mobilfunkanbieter. Aequitec wird angemessene Massnahmen ergreifen, um eine zufriedenstellende technische Verfügbarkeit und rechtzeitige Erbringung der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Für die Richtigkeit der an Aequitec durch den Kunden oder Dritte übermittelten Informationen oder der vom Kunden über die Anwendung an Dritte (insbesondere an Aktionäre) übermittelten Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Dementsprechend übernimmt Aequitec keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Verarbeitung unvollständiger oder unrichtiger Informationen resultieren, die vom Kunden oder von Dritten (insbesondere Aktionären) stammen.
Darüber hinaus haftet Aequitec in keinem Fall, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der rechtzeitigen oder ordnungsgemässen Erbringung von Dienstleistungen gehindert wird. Die Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Auswirkungen der von Aequitec nicht zu vertretenden Umstände.
8.3 Der Kunde stellt Aequitec von Ansprüchen Dritter (insbesondere von Aktionären) vollumfänglich frei, es sei denn, diese Ansprüche Dritter beruhen auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten von Aequitec aus diesem Vertrag oder auf einer unsorgfältigen Auswahl und Instruktion Dritter, die Aequitec zur Erbringung der Dienstleistungen herangezogen hat.
9. Rechte
9.1 Aequitec erklärt, dass sie entweder Inhaberin aller Rechte (einschliesslich Immaterialgüterrechte) an der Anwendung ist oder dass sie die vertragliche Berechtigung erworben hat, die Anwendung dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
9.2 Der Kunde hat keine Rechte an der Anwendung. Aequitec bleibt gegenüber dem Kunden Inhaberin aller Rechte an der Anwendung. Der Kunde ist vertraglich berechtigt, die Anwendung in dem Umfang zu nutzen (Lizenz), wie es im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich gestattet ist. Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte (einschliesslich Immaterialgüterrechte) an der Anwendung bei Aequitec verbleiben.
9.3 Die Rechte an Arbeitsergebnissen, die aus den von Aequitec erbrachten Dienstleistungen resultieren, verbleiben vollumfänglich bei Aequitec. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht, diese für die Dauer des Vertrages zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu nutzen.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages ausgetauschten Dokumente und Informationen sind von den Parteien vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an die Öffentlichkeit, Dritte oder Behörden ist nur mit gegenseitiger schriftlicher Zustimmung zulässig, vorbehaltlich gesetzlicher oder börsenrechtlicher Offenlegungspflichten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien fort.
10.2 Jede Partei darf von der anderen Partei mitgeteilte Informationen offenlegen, wenn diese (i) ihr vor dem Empfang von der anderen Partei rechtmässig bekannt waren; (ii) ohne eigenes Verschulden öffentlich bekannt werden/waren; (iii) von der anderen Partei unabhängig in Erfahrung gebracht wurden.
10.3 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gehen allfälligen früheren Vertraulichkeitsvereinbarungen („NDAs“) zwischen den Parteien vor und ersetzen diese, sofern und soweit sie im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen.
10.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die elektronische Kommunikation (insbesondere der E-Mail-Verkehr) auf dem Übertragungsweg („in transit“) nicht gegen den unbefugten Zugriff Dritter geschützt ist. Versendet der Kunde unverschlüsselte Mitteilungen an Aequitec, nimmt er Vertraulichkeitsrisiken in Kauf, und Aequitec ist für den unbefugten Zugriff Dritter auf Daten „in transit“ nicht verantwortlich.
10.5 Aequitec hält alle relevanten Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz („DSG“) ein. Sie verpflichtet sich insbesondere, Personendaten stets nur rechtmässig und verhältnismässig zu erheben und zu speichern sowie auftrags- bzw. weisungskonform zu verarbeiten. Personendaten werden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen stets gegen unbefugten Zugriff geschützt. Kooperiert Aequitec zur Leistungserbringung mit Drittanbietern, trifft Aequitec mit diesen angemessene vertragliche Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Personendaten gemäss dem DSG geschützt werden. Sollte Aequitec Personendaten an Empfänger im Ausland übermitteln, die keinen angemessenen Datenschutz gewährleisten können, wird Aequitec mit diesen entsprechende vertragliche Vereinbarungen treffen, um sicherzustellen, dass Personendaten von den jeweiligen Empfängern nach den gleichen Standards wie in der Schweiz verarbeitet werden. Auf Wunsch des Kunden können die Parteien einen detaillierteren sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) abschliessen.
11. IT-Sicherheit
11.1 Aequitec verpflichtet sich, Kundendaten ausschliesslich in der Schweiz zu speichern. Aequitec gewährleistet eine angemessene IT-Sicherheit bezüglich der Anwendung, insbesondere Datensicherheit und Zugriffsschutz nach dem aktuellen Stand der Technik.
11.2 Für die elektronische Infrastruktur der Kunden und Aktionäre – insbesondere die verwendeten Endgeräte, die Stabilität der Internetverbindung und den gewählten Internet-/Mobilfunkanbieter – kann Aequitec jedoch keine Gewähr übernehmen. Der Kunde ist sich der Risiken bewusst – insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit und Zugriffsschutz –, die sich aus der Nutzung der entsprechenden elektronischen Infrastruktur ergeben können.
12. Teilnichtigkeit
12.1 Sollten Teile dieses Vertrages oder eines Anhangs dazu unwirksam oder sonst rechtlich unbeständig sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die rechtsunwirksamen Teile sind durch rechtswirksame Bestimmungen zu ersetzen, mit denen der von den rechtsunwirksamen Teilen beabsichtigte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
13. Gütliche Einigung
13.1 Im Falle von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag verpflichten sich beide Vertragsparteien, zunächst alle Möglichkeiten einer Schlichtung auszuschöpfen. Sie verpflichten sich insbesondere, der anderen Partei vor Anrufung eines Gerichts zumindest die Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.
14. Weitere anwendbare Bestimmungen / Änderungen
14.1 Ergänzend zum vorliegenden Dienstleistungsvertrag und für in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich geregelte Fragen können über einen Online-Vertragsschluss zusätzliche, spezifische technische Dienstleistungen in der Anwendung vereinbart werden, beispielsweise sogenannte End User License Agreements („EULA“) für die Installation von nativen oder webbasierten Anwendungen. Diese Zusatzvereinbarungen verstehen sich als Ergänzungen zu diesem Dienstleistungsvertrag und werden zu dessen integrierendem Bestandteil. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Zusatzvereinbarungen und dem Dienstleistungsvertrag geht Letzterer (einschliesslich seiner Anhänge) grundsätzlich vor – vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ausdrücklich derogieren.
14.2 Aequitec behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages und/oder der Zusatzverträge von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Beginn der Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt. Erfolgt danach keine Kündigung durch den Kunden, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als genehmigt. Solche Vertragsänderungen können dem Kunden auch elektronisch per E-Mail mitgeteilt werden. Die elektronische Benachrichtigung ist einer schriftlichen Benachrichtigung auf dem Postweg gleichgestellt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Dieser Dienstleistungsvertrag und alle Ansprüche in Zusammenhang damit unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht (unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte der Stadt Zürich (Zürich 1).

